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WEGFALL DER EEG-UMLAGE WIRD VOLLSTÄNDIG WEITERGEGEBEN

Juni 7, 2022 | Allgemein

Die EEG-Umlage, auch „Ökostromumlage“ genannt, gibt es seit dem Jahr 2000 und wird bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben. Sie dient dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren.

Der Bundestag hat im April den Wegfall der EEG-Umlage bereits ab dem 1. Juli 2022 beschlossen.

Diese Entlastung geben die Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen vollständig weiter.

Damit reduziert sich der Strompreis ab 1. Juli 2022 um 3,72 ct/kWh (netto) bzw. 4,43 ct/kWh (brutto).

Ab Januar 2023 wird die EEG-Umlage dann auf Dauer abgeschafft.