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Neue gesetzliche Vorgaben bei Überweisungen

Okt. 4, 2025 | Allgemein

Neue gesetzliche Vorgaben bei Überweisungen: Empfängerprüfung ab 9. Oktober 2025

Am 9. Oktober 2025 ist eine neue EU-Verordnung (EU 2024/886) in Kraft getreten, die für alle SEPA-Überweisungen gilt. Damit wird die sogenannte Empfängerprüfung („Verification of Payee / VoP“) verpflichtend umgesetzt. Ziel ist es, Überweisungen sicherer zu machen und Betrug oder Fehler bei Zahlungen zu vermeiden.

Was bedeutet die Empfängerprüfung?

Bevor eine SEPA- oder Echtzeitüberweisung ausgeführt wird, prüft Ihre Bank künftig automatisch:

  • Stimmen Empfängername und IBAN überein?
  • Gibt es Abweichungen?

Dies geschieht über den sogenannten IBAN-Name-Check, bei dem die Angaben mit den Daten der Empfängerbank abgeglichen werden.

Wichtig:
Ihre Überweisung kann trotz Abweichungen ausgeführt werden – Sie werden jedoch auf mögliche Risiken hingewiesen und können den Auftrag gegebenenfalls abbrechen und neu erfassen.

Worauf sollten Sie achten?

Damit Ihre Zahlungen an die Stadtwerke Bitterfeld-Wolfen GmbH reibungslos ankommt:

  • Verwenden Sie den exakten Empfängernamen, so wie er auf der Rechnung steht.
  • Achten Sie auf die korrekte Schreibweise – schon kleine Abweichungen können zu Warnhinweisen führen.
  • Verwendungszweck mit Angabe der RV-Nummer und Kundennummer
  • Nehmen Sie Warnmeldungen ernst und überprüfen Sie die Daten vor der Freigabe Ihrer Überweisung.

Gut zu wissen:

Haben Sie uns bereits ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, brauchen Sie nichts weiter zu tun.

Ein ausgefülltes deutsches SEPA Überweisungsformular mit gedrucktem und handschriftlichem Text, einschließlich Kontodaten, Empfänger Stadtwerke Bitterfeld Wolfen GmbH, Referenz RN v. 56540 / Kd nr 100500, und dem Betrag von 50,00 EUR.